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Aus der Geschichte der Schützenbruderschaft unter dem Schutze des Heiligen Geistes Hüsten - nach
Archivunterlagen zusammengestellt von Werner Saure.
“Am 2. März 1901 tagte der Vorstand der “Schützengesellschaft” in der Wohnung Klein (Raufhake), “um Vorschläge in Betreff des in diesem Jahre zu feiernden
Schützenfestes entgegenzunehmen resp. Beschlüsse in Betreff desselben zu fassen.” In drei Punkten setzte man sich mit den Problemen auseinander. Unter Tagesordnungspunkt 2 ging es um die Musik beim “Schützengelage”: “Die Musik
wurde der hiesigen Feuerwehrkapelle unter Leitung des Herrn Kapellmeisters Weber übertragen. Weber muss aber die ganze Kapelle , mindestens 16 Mann stellen. Der Hauptmann Schnettler wird beauftragt, mit Weber einen Kontrakt
abzuschließen und darf den Preis nicht höher kommen als im vorigen Jahr. Weber muss außerdem bei einer Prozession gratis spielen und an den Schützenfesttage die Reveille durch Hüsten blasen lassen. Auch darf er nicht zu
gleicher Zeit noch an einem andern Ort spielen.”
Unter Punkt drei beschäftigte man sich mit der Biervergabe: “Es wurde mit Stimmzetteln abgestimmt. Konkurrenten waren Herr Schnier und Herr Schirp. Von 24 abstimmenden Mitgliedern
stimmten 23 für Schnier, drei für Schirp, und eine Stimme war ungültig.”
Vor dem Schützenfest beschäftigte sich der Vorstand in einer Sitzung am 2. Juni in der
Wohnung Klein (Raufhake) mit der Aufnahme elf neuer Mitglieder, “außerdem Anträge und Vorschläge betreffs des diesjährigen Festes entgegenzunehmen.”
Am 23. Juni wieder im in der Wohnung Klein (Raufhake) wurden Ein- und Ausgaben und die
Richtigkeit derselben überprüft. In dieser Sitzung wird auch das wichtigste Ereignis dieses Jahres zum ersten mal behandelt: die Änderung und Anpassung der Statuten. Dazu wird eine G eneralversammlung für den 22. September einberufen. Dazu sollten 20 bis 30 Entwürfe vervielfältigt und unter den
Schützenbrüdern verteilt werden. “..fand im Saale des Herrn August Klein (Raufhake) hieselbst eine Generalversammlung sämtlicher Schützenbrüder statt, welche das 21. Lebensjahr überschritten hatten. Der bisherige Vorstand
hatte diese Versammlung 3 Wochen vorher durch dreimalige Insertion ins Centralblatt und die Westdeutsche Volkszeitung eingerufen. Zudem waren die in
Hüsten, Herdringen, Bruchhausen, Müschede und Neheim wohnenden Schützenbrüder noch durch Kurrende über 14 Tage lang vorher eingeladen. Auf der Tagesordnung stand die
Abänderung der uralten Statuten nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches behulfs Eintragung der Bruderschaft in das Vereinsregister um die Rechtsfähigkeit zu erlangen und
Wahl des Vorstande. Die Statuten wurden einzeln durchberaten und über jedes einzelne Statut durch Handaufheben unter Anwendung der Gegenprobe abgestimmt. Am Schlusse wurde noch
einmal über alle Statuten abgestimmt und dieselbe endgültig angenommen, darauf wurde zur Wahl des Vorstandes geschritten, worüber nebenstehendes Protokoll aufgenommen wurde.
Caspar Schnettler”.
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